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Wiadomość |
blitzputz
Staly bywalec forum Integrationszentrum

Pomógł: 5 razy Posty: 225 Skąd: z Berlina
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Wysłany: 2010-11-08, 17:09 Scheinselbstständig
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Witam,
troche dlugie, ale moze kogos zainteresuje ten temat. To sa bardzo wazne wskazowki dla wszystkich, ktorzy maja firme i pracuja u kogos.
Tipp 1: Richtige Vertragsgestaltung
Machen Sie schon im Vertrag deutlich, dass es sich um ein Auftragsverhältnis handelt. Das heißt: Vereinbaren Sie die Zusammenarbeit schriftlich und betiteln Sie den Vertrag dabei immer als „Dienstvertrag“ und nicht als „Arbeitsvertrag“.
Stellen Sie schon im Dienstvertrag klar, dass allein Ihr freier Mitarbeiter für die Abführung gesetzlicher Abgaben (Steuern etc.) verantwortlich ist.
Und vereinbaren Sie konkret, für welche Leistungen genau welches Honorar (nennen Sie es ausdrücklich "Honorar" und nicht "Vergütung") gezahlt wird. Die zu leistenden Aufgaben sollten Sie ebenfalls so konkret wie möglich benennen.
Nehmen Sie am besten auch in den Vertrag auf, dass Ihr freier Mitarbeiter selbstverständlich das Recht hat, Aufträge abzulehnen und andere Kunden zu bedienen. Vereinbaren Sie ebenfalls im Vertrag, dass Ihr Auftragnehmer zur Erledigung seiner Aufgaben - wenn er will - auch sachkundige Hilfskräfte einsetzen darf.
Tipp 2: Durchdachte Inanspruchnahme
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren freien Mitarbeiter nach Möglichkeit nicht langfristig in Vollzeit beschäftigen. Idealerweise sollte Ihre Inanspruchnahme nicht mehr als 50 % seiner Arbeitskapazität umfassen.
Tipp 3: Keine Eingliederung in Ihren Betrieb
Vermeiden Sie alles, was auf die Eingliederung des freien Mitarbeiters in Ihr Unternehmen hindeutet: Eintragung in Ihr Telefon- oder E-Mail- Verzeichnis, ein eigenes Büro mit Namensschild, Visitenkarte Ihrer Firma etc.
Vermeiden Sie auch einen Einsatz des Freien in Arbeitsbereichen, die üblicherweise nur von Ihren Angestellten besetzt sind (z. B. Sachbearbeitung).
Tipp 4: Nutzungsgebühr für Arbeitsmittel
Sollte Ihr Mitarbeiter auf Arbeitsmittel von Ihnen angewiesen sein - etwa auf einen PC mit einer speziellen Software oder auf Spezialwerkzeug - sollten Sie ihm diese möglichst nur gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung stellen. Andernfalls kann auch das für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen.
Tipp 5: Auf den offiziellen Anschein achten
Hilfreich ist es, wenn Ihr freier Mitarbeiter ein angemeldetes Unternehmen mit eigenem Büro besitzt. Ein offizieller Marktauftritt mit Gewerbeanmeldung, eigenem Briefpapier etc. sind starke Indizien für eine Selbstständigkeit.
Tipp 6: IMMER das Statusfeststellungsverfahren nutzen
Fragen Sie bei jedem neuen Freien bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Diese gibt eine rechtsverbindliche Bewertung ab - im Rahmen des so genannten Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV. |
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berlinoffice
Poczatkujacy

Pomogła: 1 raz Posty: 22 Skąd: Berlin
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Wysłany: 2011-01-12, 22:15
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SUPER TEMAT!!
Wart przeczytania!! |
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blitzputz
Staly bywalec forum Integrationszentrum

Pomógł: 5 razy Posty: 225 Skąd: z Berlina
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Wysłany: 2011-01-13, 07:37
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| tyle, ze po niemiecku, a wskazowki sa raczej przeznaczone dla tych, co dopiero przyjechali i z jezykiem sa jeszcze na bakier. Trzeba zrobic tlumaczenie. Pozdrawiam |
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